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FRAGEN
die immer wieder auftauchen
ANTWORTEN
die wir immer wieder geben

WIE SCHNELL KÖNNEN WIR MIT DER NETTOLOHNOPTIMIERUNG STARTEN?

Wir können mit dem Erstgespräch meist sehr zeitnah innerhalb einer Woche starten.

Bei Auftragserteilung können wir monatlich und damit auch hier sehr kurzfristig mit der Nettolohnoptimierung beginnen.

SIND DIE VERGÜTUNGSBAUSTEINE WIRKLICH LEGAL UND GEPRÜFT?

Ja. Alle von uns eingesetzten Vergütungsmodelle sind gesetzlich verankert, steuerlich zulässig und anwaltlich geprüft. Mit uns bewegen Sie sich in rechtssicherem Raum.

Unsere Fachanwälte stellen sicher, dass sämtliche Maßnahmen rechtskonform und revisionssicher umgesetzt werden. So sind Sie und Ihr Unternehmen auch bei einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite.

WIE SCHNELL SCHNELL SEHE ICH ALS ARBEITGEBER KONKRETE ERGEBNISSE?

Bereits nach dem kostenfreien Erstgespräch erkennen Sie erste steuerliche Potenziale für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.

Nach Freigabe des Konzepts erfolgt die Umsetzung in der Regel innerhalb weniger Wochen. Erste Einsparungen und positive Effekte auf die Gehaltsstruktur treten somit kurzfristig und messbar ein.

Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass sich Ihre Investition in die Nettolohnoptimierung bereits innerhalb eines Jahres vollständig amortisiert.

WELCHE KOSTEN FALLEN FÜR DEN UNTERNEHMER AN?

Das Erstgespräch und die Auswertung der steuerlichen Potenziale sind für Sie kostenfrei.

Erst nach Beauftragung entstehen Kosten für die Umsetzung. Wir legen Ihnen die genauen Kosten transparent persönlich im Erstgespräch dar – ebenso wie sich Ihre Investition von selbst amortisieren wird.


Oder wie wir gerne sagen: „Wir bringen das Geld mit, das Sie für die Umsetzung brauchen.“

WIE WIRKT SICH DIE NETTOLOHNOPTIMIERUNG AUF DIE GEHALTSABRECHNUNG AUS?

Unsere Anwalts- und Steuerkanzlei erstellen sämtliche Unterlagen so, dass die Umsetzung nahtlos in Ihre bestehende Lohnabrechnung (z. B. DATEV) integriert werden kann.

Für Ihre Personalabteilung entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand. Wir koordinieren die Abstimmung direkt mit Ihrem Steuerbüro oder Ihrer Buchhaltungsabteilung.

WIE LÄUFT DER GEAMTE PROZESS AB?

Der Ablauf gliedert sich in vier Schritte:

  1. Kostenfreies Erstgespräch & Analyse der Gehaltsstruktur

  2. Kostenfreie Erstellung eines individuellen Vergütungskonzepts - Auftragserteilung

  3. Einzelgespräche mit den Mitarbeitern und persönliche Auswertungen durch unsere Kanzlei

  4. Übergabe der neuen Lohnunterlagen und Implementierung in die Abrechnungssysteme
     

Eine klare, strukturierte und sichere Umsetzung von Anfang bis Ende.

MUSS DER MITARBEITER ETWAS VERSTEUERN ODER ENTSTEHEN ZUSATZKOSTEN?

Nein. Alle eingesetzten Vergütungsbausteine sind steuer- und sozialabgabenfrei oder begünstigt, wodurch der Mitarbeiter mehr Netto vom Brutto erhält.

 

Ohne zusätzlichen Aufwand oder Kosten.


Die rechtssichere Gestaltung sorgt dafür, dass keine Nachversteuerung notwendig ist.

HAT DAS EINFLUSS AUF DIE PRIVATE STEUERERKLÄRUNG DER MITARBEITER?

Nein. Die Nettolohnoptimierung hat nichts mit der privaten Steuererklärung zu tun.

Oftmals ergeben sich für die Mitarbeiter sogar zusätzliche finanzielle Vorteile, da Aspekte der privaten Steuererklärung, die sonst häufig „verpuffen“, über die Vergütungsbausteine berücksichtigt werden können.

WIE SICHER IST DAS BEI EINER
PRÜFUNG DURCH FINANZAMT ODER ARBEITSGERICHT?

Unsere Modelle sind steuerlich und rechtlich durch unsere Anwaltskanzlei geprüft. Jede Maßnahme wird dokumentiert und nachvollziehbar umgesetzt, sodass Sie bei einer Prüfung sämtliche Nachweise problemlos vorlegen können.
 

Durch die, für Ihr Unternehmen individuell durchgeführte Machbarkeitsstudie, gibt die Kanzlei die Umsetzung frei und übernimmt die Haftung bei Problemen.


Das gibt Ihnen als Unternehmer maximale Rechtssicherheit und Transparenz.

KANN JEDES UNTERNEHMEN ODER JEDE BRANCHE DIE LOHN OPTIMIERUNG NUTZEN?

Grundsätzlich JA – nahezu alle Branchen und Unternehmensgrößen können von steueroptimierten Vergütungsbausteinen profitieren.

Voraussetzung ist, dass Ihre Mitarbeiter über dem Tariflohn oder Mindestlohn vergütet werden, da nur so ausreichend Spielraum für steueroptimierte Anpassungen besteht.

Wir prüfen individuell, welche Modelle zu Ihrer Unternehmensstruktur, Branche und Lohnbasis passen, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie und Ihre Mitarbeiter zu erzielen.

WIE LÄUFT DIE ABSTIMMUNG MIT DEM STEUERBÜRO AB?

Wir übernehmen die komplette Kommunikation und Abstimmung mit Ihrem Steuerbüro oder Ihrer Lohnbuchhaltung.

Alle relevanten Unterlagen werden in DATEV-kompatiblen Formaten bereitgestellt, sodass die Umsetzung einfach, sicher und ohne großen Mehraufwand erfolgen kann.

WAS PASSIERT, WENN SICH GESETZLICHE REGELUNGEN ÄNDERN?

Wir beobachten laufend alle steuerlichen und arbeitsrechtlichen Entwicklungen.

Sollten Änderungen relevant werden, aktualisieren wir die Modelle automatisch und informieren Sie aktiv.

 

So bleibt Ihre Vergütungsstruktur dauerhaft rechtssicher und zukunftsfähig.

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